Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum Ziel, Websites für alle Personen nutzbar zu machen. Doch was müssen Unternehmen tun, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden?
Der Verband Fenster + Fassade e.V. (VFF) informiert in seinem Newsletter vom 17. Juni zu der Thematik folgendermaßen: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28.06.2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites, Online-Shops und Apps barrierefrei gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen eine uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – darunter Hersteller, Händler und Dienstleister wie Banken, Verkehrsunternehmen oder E-Book-Anbieter. Auch Handwerksbetriebe sind betroffen, wenn sie z. B. Online-Buchungssysteme oder -Shops betreiben.
Für Dienstleistungen ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz (§ 3 BFSG). Für den Vertrieb von Produkten gilt die Ausnahme nicht.
Ab wann gilt das BFSG?
Neue digitale Angebote: ab dem 28.06.2025
Bestandsangebote: Übergangsfrist bis 27.06.2030 (§ 38 BFSG)
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit umfasst:
- Visuelle Gestaltung (z. B. Kontrast, Schriftgröße),
- Technische Bedienbarkeit (z. B. Tastaturnavigation),
- Inhalte für Screenreader, Untertitel & Transkripte.
- Ziel ist die uneingeschränkte Nutzbarkeit durch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Folgen bei Verstößen
Es drohen Bußgelder bis 100.000 Euro sowie Verkaufs- oder Bereitstellungsverbote. Die Höhe richtet sich nach Ausmaß und Auswirkungen des Verstoßes. Weitere und detailliertere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html
Weitere Informationen: Ein Video zum BFSG finden Sie unter https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html
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