Foto: © Messe München GmbH
FASSADE - Aktuell | Januar 2025
BAU 2025 zeigt die Zukunft des Bauens
Über 2.000 Aussteller aus 60 Ländern präsentieren vom 13. bis 17. Januar auf der BAU 2025 in München ihre Lösungen für das Bauen von morgen.
Die neue DOEB-Richtlinie enthält Informationen und verbindliche Anweisungen zu ergänzenden Prüfungen, die über die Festlegungen in der EN 13126-8 hinausgehen. (Foto: © Roto Frank)
März 2020
Um Lücken in der Europäischen Norm EN 13126-8 zu schließen, hat die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge die neue DOEB-Richtlinie veröffentlicht.
Für die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge steht die Langlebigkeit und Funktionssicherheit von Baubeschlägen stets im Fokus. So beteiligt sie sich unter anderem an der Gestaltung nationaler und europäischer Normen. Werden Lücken in diesen Regelwerken erkannt, koordiniert die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge Arbeitsgruppen aus Experten ihrer Mitgliedsunternehmen, Verbänden und Prüfinstituten.
Diese erarbeiten dann eigene Richtlinien, um die bestehenden Lücken zu schließen. Um dies bei der Europäischen Norm EN 13126-8 zu den Anforderungen und Prüfverfahren für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge zu tun, hat die Gütegemeinschaft nun die Richtlinie Dreh-Öffnungsbegrenzer – Ergänzende Prüfungen zur EN 13126-8 (DOEB) veröffentlicht.
Die DOEB-Richtlinie enthält Informationen und verbindliche Anweisungen zu ergänzenden Prüfungen, die über die Festlegungen in der EN 13126-8 hinausgehen. Sie wird zur Beurteilung der Dauerfunktionsfähigkeit von Dreh-Öffnungsbegrenzern im Zusammenwirken mit den Lagerstellen von Drehkipp-, Kippdreh- und Dreh-Beschlägen durchgeführt.
Die Richtlinie ist für folgende Dreh-Öffnungsbegrenzer anzuwenden:
- für Dreh-Öffnungsbegrenzer im Bereich der Bandseite, die ober- und/oder unterseitig im Eckbereich eines Dreh-, Drehkipp- oder Kippdreh-Fensters eingesetzt werden,
- für Dreh-Öffnungsbegrenzer, die für eine Begrenzung in einer Dreh-Öffnungsstellung von mehr als 120 mm vorgesehen sind.
Die neue DOEB-Richtlinie dient jedoch nicht ausschließlich der Prüfung der Dauerfunktionsfähigkeit der Dreh-Öffnungsbegrenzer. Darüber hinaus dient sie zur Untersuchung und Bewertung der Wechselwirkungen von Dreh-Öffnungsbegrenzern mit den Lagerstellen in Hinblick auf die Reaktionskräfte. Dazu zählen die Kräfte beim Auftreffen in die vorgesehene Dreh-Öffnungsstellung sowie - sofern vorhanden - Kräfte durch die kontinuierliche Bremswirkung im Dreh-Öffnungsbegrenzer.
Der Umfang der Prüfung nach EN 13126-8:2017 wird durch die neue Richtlinie deutlich erweitert; hierdurch werden insgesamt höhere Anforderungen an die Dreh-Öffnungsbegrenzer und die Lagerbauteile festgelegt.
Die DOEB-Richtlinie ist sowohl vom Hersteller der Dreh-Öffnungsbegrenzer (Beschlaghersteller) als auch vom Hersteller der damit ausgestatteten Fenster (Hersteller von Fenster und Fenstertüren) anzuwenden und umfasst Definitionen, Prüfungen der Dreh-Öffnungsbegrenzer in entsprechenden Fenster-Elementen (Probekörper) und Prüfungen von kompletten Fenstern, die mit solchen Dreh-Öffnungsbegrenzern ausgestattet sind.
Die DOEB-Richtlinie kann auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge unter https://www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/Richtlinien/DOEB/ abgerufen werden.
Kommentar schreiben