(Foto: © VFF)

BMWK kürzt Zuschüsse - Auswirkung auf VFF Fördermittelservice

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat entschieden, die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu reduzieren.

Zudem werden seit dem 7. August 2024 die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt.

Diese Entscheidung hat auch unmittelbare Folgen für die Preisgestaltung des VFF Förderservice, dessen großes Plus darin besteht, dass Hersteller- und Fachhandelunternehmen ihren Endkunden die verbesserte Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) anbieten können. Die entsprechenden förderfähigen Honorare der febis-Energieberater waren mit der bisherigen staatlichen Förderung von 80 Prozent Grundlage des Preiskonzeptes im VFF-Förderservice.

Konditionen des VFF Förderservice anpassen

Durch die Entscheidung des BMWK, die Fördersätze der förderfähigen Beraterhonorare auf 50 Prozent zu senken, müssen jetzt auch die Konditionen des VFF Förderservice angepasst werden. Konkret zeigt sich dieser Effekt bei den Kosten für die Endkunden bei der einfachen Beantragung des iSFP im Rahmen des VFF-Förderservice. Diese Beantragung kostet die Endkunden für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 1.099,00 € inkl. gesetzl. MwSt statt wie vorher nur 449,00 € inkl. gesetzl. MwSt.

Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten steigen die Kosten von vorher 649,00 € inkl. gesetzl. MwSt. auf 1.499,00 € inkl. gesetzl. MwSt. Das neue Antragsformular zum iSFP wurde bereits angepasst und steht auf der Webseite vff-förderservice.de zum Download bereit und kann ab sofort genutzt werden.

Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates geht verloren

"Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK", übt Frank Lange, Geschäftsführer des VFF, deutlich Kritik: "Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,7 Prozent. Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht und in der Folge die Sanierungsnachfrage noch weiter zurückgehen wird und dringend notwendige energetische Verbesserungen im Gebäudebestand noch länger aufgeschoben werden."

Und weiter: "Diese Entscheidung des BMWK macht die Erreichung des eigenen Ziels der Bundesregierung, den Gebäudebestand in Deutschlands bis 2045 nahezu klimaneutral werden zu lassen noch unrealistischer."

Das BMWK begründet die Kürzung der Fördersätze mit der haushaltspolitischen Gesamtlage und mit einer starken Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen. Dieser Darstellung kann Frank Lange nicht folgen: "Die starke Nachfrage zeigt doch, wie gut die Förderungsmöglichkeiten mit ihren attraktiven Konditionen angenommen wurden. Genau das war und sollte das Ziel sein, um privates Kapital in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zu bringen. Durch die Kürzungen werden geplante Sanierungsvorhaben auf Eis gelegt werden!"


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