Durch den weiteren Aufschub bei der Umsetzung des britischen Konformitätsverfahren UKCA können Bauprodukte aus der EU auch weiterhin mit dem CE-Zeichen in den dortigen Markt gebracht werden.

Durch den weiteren Aufschub bei der Umsetzung des britischen Konformitätsverfahren UKCA können Bauprodukte aus der EU auch weiterhin mit dem CE-Zeichen in den dortigen Markt gebracht werden. (Foto: © Vössing)

CE-Zeichen gilt auf unbestimmte Zeit in Großbritannien

Fenster+Glas - Aktuell

September 2024

Das ift Rosenheim meldet in seinem jüngsten Newsletter, dass die weitere Umsetzung des britischen Konformitätsverfahrens "UKCA" für Bauprodukte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird.

Im Newsletter des Instituts für Fenstertechnik (ift Rosenheim) vom 5. September heißt es: "Am 2. September 2024 wurde vom britischen Ministry of Housing, Communities & Local Government in einer Erklärung bekannt gegeben, dass die weitere Umsetzung des britischen Konformitätsverfahrens "UKCA" für Bauprodukte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird.

Qualität und Sicherheit der Baubranche sicherstellen

Damit können Bauprodukte aus der EU auch weiterhin mit dem CE-Zeichen in Großbritannien in den Markt gebracht werden, also auch nach dem ursprünglichen Termin 1. Juli 2025. Dies ist eine erste wirksame Umsetzung der neuen Regierung, um die Qualität und Sicherheit der Baubranche sicher zu stellen und gleichzeitig auch Großbritannien und die EU wieder näher zusammenzubringen. (Quelle: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain)

Im Statement werden auch Aktualisierungen bei nationalen Brandschutzanforderungen angekündigt, die zu berücksichtigen sind. Die Überarbeitung der Brandschutzvorschriften basiert auf der Analyse des katastrophalen Brandes im Grenfell-Tower, bei der auch das ift Rosenheim beteiligt war. Das ift Rosenheim kann durch die enge Zusammenarbeit mit seinen Partnern in Großbritannien bei Detailfragen jenseits des CE-Zeichens die Hersteller von Bauprodukten unterstützen."


Weitere Informationen... ...zum grundlegenden Prozedere finden Sie unter www.ift-rosenheim.de/ukca.