VBH Deutschland beantragt Sanierungsverfahren
Die VBH Deutschland GmbH hat am 2. April 2025 beim Amtsgericht Ludwigsburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt.
Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger wurde Generalvollmacht erteilt. Der Unternehmensbetrieb geht uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter sind für die Dauer von drei Monaten über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, insbesondere in der Baubranche, sind seit längerer Zeit herausfordernd; eine schnelle Besserung ist bisher nicht absehbar. Die VBH Deutschland GmbH kämpft seit Jahren in diesem schwierigen Umfeld mit sinkenden Umsätzen und zugleich steigenden Kosten. Trotz intensiver Bemühungen konnte das Unternehmen bisher die erforderlichen Umsatzsteigerungen für eine langfristig kostendeckende Organisation nicht erreichen. Dies machte die nun eingeleiteten Schritte notwendig.
Die gerichtlich genehmigte Eigenverwaltung ermöglicht es der VBH Deutschland GmbH, sich in einem geeigneten rechtlichen Rahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Das Gesetz erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen rechtzeitig zur Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme selbst tätig werden und es ausreichend Handlungsspielraum für eine Fortführungslösung gibt. Beides ist bei der VBH Deutschland GmbH der Fall.
Entscheidung für Eigenverwaltungsverfahren unvermeidlich
Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei Fekke van Dijk und Michael Karthaus, den beiden Geschäftsführern der VBH Deutschland GmbH, welche die Sanierung selbst steuern. Unterstützt wird das Führungsteam in der Eigenverwaltung vom erfahrenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart.
Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren gibt es in der Eigenverwaltung keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter, der das Verfahren fachkundig begleitet und überwacht. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB bestellt.
"Im Zuge der Sanierungsbemühungen haben wir intensiv über mögliche Restrukturierungsoptionen diskutiert. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung war die Entscheidung für ein Eigenverwaltungsverfahren jetzt unvermeidlich. Unser gemeinsames Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen schnell und stringent umzusetzen", erklären Fekke van Dijk und Michael Karthaus.
VBH Deutschland zukunftsfähig aufstellen
"In der hart umkämpften und von Margendruck geprägten Baubranche ist die VBH Deutschland seit Jahren eine konstante Größe. Die aktuellen Marktbedingungen erfordern, dass sich auch die VBH Deutschland zukunftsfähig aufstellt. Die Einleitung des Eigenverwaltungsverfahrens ist nun ein erster Schritt, um notwendige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen", kommentiert der Generalbevollmächtigte Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger.
VBH bietet für Fenster- und Türenbauer ein vollständiges Sortiment sowie Systemlösungen für die Herstellung und Montage von Fenstern und Türen. Dies umfasst neben Markenprodukten und Systemlösungen der Eigenmarke greenteQ unter anderem Zubehör für die Produktion sowie Produkte für Sicherheitstechnik.
Die VBH-Gruppe ist in mehr als 20 Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften präsent. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.600 Mitarbeitende, davon rund 500 in Deutschland und hat im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 500 Mio. Euro erwirtschaftet.
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich die Aktivitäten in Deutschland. "Wir sind zuversichtlich, dass wir auch die VBH Deutschland GmbH durch die Sanierung und die Konzentration auf die ertragreichen Geschäftsbereiche wieder profitabel machen können", erklärt Lubomir Bohac, CEO der VBH Holding.
Weitere Informationen: www.vbh.de
Kommentar schreiben