Die Bundesregierung, die Sozialpartner und die Berufsgenossenschaften sowie Experten haben sich im nationalen Asbestdialog darauf verständigt, dass der Eigentümer eines Gebäudes, der Bauherr (Veranlasser), erkunden muss, ob und welche Gefahrstoffe bei der Sanierung zu erwarten sind. Der neue Entwurf der Gefahrstoffverordnung sieht nun eine Abkehr von dieser Veranlasserpflicht vor.

Die Bundesregierung, die Sozialpartner und die Berufsgenossenschaften sowie Experten haben sich im nationalen Asbestdialog darauf verständigt, dass der Eigentümer eines Gebäudes, der Bauherr (Veranlasser), erkunden muss, ob und welche Gefahrstoffe bei der Sanierung zu erwarten sind. Der neue Entwurf der Gefahrstoffverordnung sieht nun eine Abkehr von dieser Veranlasserpflicht vor. (Foto: © Vössing)

Wer prüft Gebäude auf Asbestbelastung?

Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes sieht im aktuellen Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung einen Rückschritt und fordert einen sofortigen Stopp.

"Der Entwurf der Gefahrstoffverordnung ist eine große Enttäuschung und muss mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sofort gestoppt werden. Am besten, er wird dem Kabinett gar nicht erst vorgelegt, sondern wird vorher gründlich saniert und umgebaut", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten 4. Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung in einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2024.

Pakleppa weiter: "Der Entwurf lässt die Handwerksunternehmen und ihre Beschäftigten allein im Umgang mit Asbest und anderen Gefahrstoffen. Er ist eine komplette Absage an das, was wir in 15 Jahren gemeinsamen Asbestdialog erarbeitet haben, aber auch eine Absage an den Dialog mit den Sozialpartnern."

Abkehr von Veranlasserpflicht

Bis 1993 durfte in Deutschland Asbest verbaut werden und in vielen Gebäuden muss Asbest noch fachmännisch entsorgt werden. Bauunternehmerinnen und -unternehmer sowie ihre Belegschaften können aber zu Beginn einer Sanierungsmaßnahme nicht wissen, ob und auf welche Gefahrstoffe sie stoßen werden.

Daher haben sich die Bundesregierung, die Sozialpartner, auch die Berufsgenossenschaften und viele Experten im nationalen Asbestdialog darauf verständigt, dass der Eigentümer eines Gebäudes, der Bauherr (Veranlasser), erkunden muss, ob und welche Gefahrstoffe bei der Sanierung zu erwarten sind. Auf der Basis dieser vom Veranlasser gelieferten Informationen kalkulieren die Bauunternehmen ihre Angebote und legen nach der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest.

Richtungswechsel zur Sanierungsförderung?

Für Pakleppa ist die Abkehr von der sogenannten "Veranlasserpflicht", für die bereits eine Rechtsgrundlage im Chemikaliengesetz geschaffen wurde, eine Farce: "Dass sich die Bundesregierung von der Erkundungspflicht und damit der sachgerechten und ausgewogenen Beteiligung des Bauherrn verabschiedet, ist nicht nachvollziehbar.

Offensichtlich hat die Sorge Vorrang, dass Immobilienbesitzer nicht im gewünschten Umfang energetisch sanieren, wenn sie zugleich erkunden sollen, ob Gefahrstoffe in ihren Gebäuden verbaut sind. Das bedeutet aber nichts anderes, als die Gefahren und Risiken im Umgang allein den Bauunternehmerinnen und -unternehmern sowie deren Belegschaften aufzubürden. Die Sanierung von Asbest und energetische Sanierungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.


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